Garantie
Unsere Zahnärzte gewähren minimum 1-10 Jahre Garantie für die Zahnbehandlungen und Wiederherstellungsarbeiten. Wenn Sie Probleme haben, die von der Garantie gedeckt werden können, bitte nehmen Sie den Kontakt mit unserem Kundenservice auf.
Garantiedauer
- Festsitzender Zahnersatz: 5 Jahre (Brücken, Kronen, Füllungen)
- Zahnimplantat: 10 Jahre
- Teilprothesen: 3 Jahre
- Totalprothesen: 1 Jahre
Ausdehnung der Garantie
Bei kleineren Korrektionsarbeiten bemüht sich der Zahnarzt den/die PatientenIn in einer Zürcher Klinik zu empfangen. Grössere Wiederherstellungsarbeiten werden in Ungarn durchgeführt. In diesem Fall übernimmt die Dental Europe GmbH die Reisekosten bis CHF 300.
Keine Garantie wird gewährt für unvorsehbaren Wurzelbehandlungen nach der Vorbereitungen der Zähne für Zahnkrone und Zahnbrücke. Ausgenommen, wenn die Zähne eine Trauma erleiden während der Vorbereitungen, die zu einer Wurzelbehandlung führen. Für temporären Lösungen wird keine Garantie gegeben.
Garantie ist ungültig oder reduziert
- Wenn der Patient die jährliche Kontrolluntersuchung bei dem Zahnarzt verpasst
- Wenn der Patient der üblichen Mundhygienie nicht nachkommt
- Wenn der Patient die Instruktionen des Zahnarztes nicht folgt (z.B. der Patient trägt in der Nacht die Totalprothese nicht)
- Wenn der Patient die Zahnbehandlung in einer anderen Klinik durchführen lässt
- Wenn entfernbare Teile oder die Totalprothese nicht gründlich gepflegt werden
- Wenn das Kiefergewebe reduziert sich von Natur aus
- Wenn der Patient raucht
- Wenn der Patient innerhalb einer kurzen Periode um mehr als +/- 10% ab- oder zunimmt
- Wenn der Garantiefall im Zusammenhang mit einem Unfall steht
- Wenn der Garantiefall im Zusammenhang mit einer Krankheit steht, die den Zustand der Zähne negativ beeinflusst (z.B. Zuckerkrankheit, Epilepsie, Osteoporose, Zustand nach einer Röntgenbehandlung oder Chemotherapie)
- Die Garantiearbeit kann nur nach der Prüfung der genannten Voraussetzungen durch den Zahnarzt durchgeführt werden.





